BRANDSCHUTZ

Baulicher und organisatorischer Brandschutz, Konzepte und Pläne

Externer Brandschutzbeauftragter

Für viele gewerbliche Betriebe ist ein Branschutzbeauftragter gesetzlich gefordert. Dieser muss nicht zwingend dem Betrieb selbst angehören.

Der Brandschutzbeauftragte soll die Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen können – er muss hierfür eine fachmännische Eignung besitzen.

Unsere Leistung als externer Brandschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen kann eine kostengünstige Art des Brandschutzes darstellen: als fachkundiger, erfahrener Partner mit aktuellem Wissensstand vertreten wir Ihre Interessen individuell und professionell.