BRANDSCHUTZ

Baulicher und organisatorischer Brandschutz, Konzepte und Pläne

Brandschutzordnung

Die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung kann sich – abhängig von Gebäudeart, Nutzung, Gefährdung und Genehmigungssituation – aus gesetzlichen Vorgaben, Sonderbauvorschriften, Richtlinien, einem Brandschutzkonzept oder behördlichen Auflagen ergeben.

Typische Anwendungsbereiche sind unter anderem:

R

Arbeitsstätten mit entsprechendem organisatorischem Brandschutzbedarf

R

Industrie- und Gewerbegebäude mit mehr als 2000 m² Summe der Geschossfläche

R

Verkaufsstätten

R

Schulen und andere Sonderbauten

R

Gebäude mit besonderen Nutzungen oder erhöhtem Personenaufkommen

Aufbau und Inhalte einer Brandschutzordnung richten sich nach DIN 14096. Die Brandschutzordnung wird objektspezifisch erstellt und gliedert sich – abhängig vom Adressatenkreis – in die Teile A, B und C.