Brandschutzordnung
Die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung kann sich – abhängig von Gebäudeart, Nutzung, Gefährdung und Genehmigungssituation – aus gesetzlichen Vorgaben, Sonderbauvorschriften, Richtlinien, einem Brandschutzkonzept oder behördlichen Auflagen ergeben.
Typische Anwendungsbereiche sind unter anderem:
Arbeitsstätten mit entsprechendem organisatorischem Brandschutzbedarf
Industrie- und Gewerbegebäude mit mehr als 2000 m² Summe der Geschossfläche
Verkaufsstätten
Schulen und andere Sonderbauten
Gebäude mit besonderen Nutzungen oder erhöhtem Personenaufkommen
Aufbau und Inhalte einer Brandschutzordnung richten sich nach DIN 14096. Die Brandschutzordnung wird objektspezifisch erstellt und gliedert sich – abhängig vom Adressatenkreis – in die Teile A, B und C.
